Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung von NRW in ihrer Verordnung vom 16.04.2020 den Betrieb und die Angebote von Musikschulen vorerst bis zum 03.05.2020 untersagt. Im folgenden der entsprechende Passus:
„§3
Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt: […]
5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen, […]“
Das betrifft sowohl meinen Unterricht als auch meine Workshops. Für die beiden Termine am 25.04. und 26.04. werde ich Ersatztermine anbieten, der Termin am 09.05. steht noch.
Ich hoffe, dass diese Massnahmen wirksam sind und dass wir uns alle bald gesund wiedersehen können!