Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung von NRW in ihrer Verordnung vom 16.04.2020 den Betrieb und die Angebote von Musikschulen vorerst bis zum 03.05.2020 untersagt. Im folgenden der entsprechende Passus: „§3Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten (1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt: […]5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen, […]“ Das betrifft sowohl meinen Unterricht als auch meine Workshops. Für die beiden Termine am 25.04. und 26.04. werde […]







