Seit Mittwoch, dem 24. November, gibt es eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. Diesmal gibt es auch Änderungen bei der Zugangsbeschränkung zu Musikschulen und damit auch der Bassklasse: Es gilt die 2G-Regel (also geimpft und/oder genesen) für Schüler:innen. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren. Hier reicht die Teilnahme an den regelmässigen Tests in der Schule.
Bleibt Gesund und Greativ!